Baugenossenschaft Schönheim

FAQs

Wer wohnt in einer Genossenschaftssiedlung?
In der Baugenossenschaft Schönheim sind alle herzlich willkommen – insbesondere Familien.

Gibt es Belegungsvorschriften zu berücksichtigen?
Ja. Die Schönheim hat gemäss Statuten und Vermietungsreglement die Belegungsvorschriften einzuhalten. Bei Bezug der Wohnung ist die Mindestbelegung ganze Zimmerzahl minus eins. Das heisst konkret, in einer 3.5-Flex-Wohnung beispielsweise müssen mindestens 2 Personen wohnen.
Aufgrund der grosszügigen Wohnflächen und der Möglichkeit der Nutzung eines zusätzlichen Zimmers wird in der Siedlung eine Belegung von Zimmerzahl gleich Personen angestrebt.

Sind Limiten von Einkommen und Vermögen zu beachten?
Die Baugenossenschaft Schönheim kennt in Bezug auf Einkommen und Vermögen keine Regelung. Im Vordergrund bei der Vermietung steht eine gesunde Durchmischung der Bewohner*innen. Ziel ist es, dass in einer Siedlung Familien, Einzelpersonen, Paare, Jung und Alt eine Wohnung bekommen und Interessenten mit tieferem Einkommen und Vermögen auch berücksichtigt werden.

Was sind die Aufgaben der Mitglieder der Baugenossenschaft Schönheim?
Die Trägerschaft der Baugenossenschaft Schönheim sind die Bewohner*innen als Mitglieder der Genossenschaft. Die Mitglieder geniessen ein Stimmrecht und bestimmen die Organisation der Baugenossenschaft Schönheim aktiv mit. Die Bereitschaft zur Übernahme von Ämtern wie Mitglied der Siko oder Delegierte*r und die Teilnahme an Versammlungen werden von der Baugenossenschaft Schönheim erwartet.

Welche Gremien gibt es in der Baugenossenschaft Schönheim?
Die Siedlungskommission (kurz: Siko)
Gegründet und gewählt von den Mitgliedern in der Siedlung. Die Mitglieder der Siedlungskommission sind Bewohner*innen der Siedlung.
Der Vorstand
Gewählt von den Delegierten an der Delegiertenversammlung. Die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands sind Bewohner*innen der Baugenossenschaft Schönheim.
Die Delegierten
Gewählt von der Siedlungsversammlung. Die Delegierten sind Bewohner*innen der Siedlung und vertreten die Siedlung an der jährlichen Delegiertenversammlung.

Welche Versammlungen kennt die Baugenossenschaft Schönheim?
Die Meinungsbildung wird an den Versammlungen der Baugenossenschaft Schönheim aktiv gelebt. Entsprechend ist ein offener Meinungsaustausch willkommen. Die Traktanden gestalten sich aus Informationen aus dem Vorstand und der Siedlung, Wahlen und Abstimmungen von Anträgen.

Die Siedlungsversammlung
Wird von der Siko einberufen und findet einmal jährlich im Frühling im Vorfeld zur Delegiertenversammlung statt. Die Teilnehmenden sind die Mitglieder der Siedlung

Die Delegiertenversammlung
Wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich anfangs Juni statt. Die Teilnehmenden sind die gewählten Delegierten aller Siedlungen der Schönheim.